C5 („Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue“) ist der Kriterienkatalog des BSI für sichere Cloud-Dienste: über 100 geprüfte Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Betrieb, testiert durch unabhängige Wirtschaftsprüfer. Seit § 393 SGB V gilt: Wer im Gesundheitswesen Sozial- oder Gesundheitsdaten in der Cloud verarbeitet, braucht einen Anbieter mit C5-Testat. Für Praxen, MVZ und alle, die mit Gesundheitsdaten arbeiten, ist das keine Kür – es ist Voraussetzung.
Unser Stand: Wir hosten bei dogado im C5-testierten Rechenzentrum. Das Testat liegt uns vor und ist auf Anfrage einsehbar – Sie müssen uns also nicht glauben, Sie können es prüfen. Wichtig dabei: Ein Testat und der zugehörige Bericht beziehen sich auf einen beschriebenen Prüfumfang – den erfassten Dienst, den Prüfzeitraum und die Aufgaben, die beim Kunden oder weiteren Dienstleistern verbleiben. Sie gelten nicht automatisch für jede zusätzlich betriebene Anwendung oder sämtliche Leistungen eines Anbieters. Welches Angebot geeignet ist, prüfen wir deshalb für den konkreten Dienst; Informationen zum Kriterienkatalog stellt das BSI bereit.
Nicht alles gehört in dieses Rechenzentrum: Vieles läuft wirtschaftlicher auf unserer eigenen Infrastruktur im ISO-27001-Rechenzentrum in Frankfurt oder schlicht bei Ihnen vor Ort. Wir empfehlen nach Schutzbedarf und Budget – nicht nach Logo. Aber wenn C5 gefordert ist, haben wir den Weg dahin schon gebaut.
Bei rechtlichen Spezialanforderungen binden wir Ihre zuständige Beratung ein. Eine pauschale Rechtskonformität des Gesamtbetriebs leiten wir aus einem Rechenzentrumszertifikat nicht ab – Migration, Zugriff und spätere Datenübergabe planen wir mit. Für Unternehmen aus Geisenheim, Rüdesheim und dem Rheingau machen wir diese Entscheidung nachvollziehbar.
ISO 27001 zertifiziert ein Management-System für Informationssicherheit. C5 testiert den Cloud-Dienst selbst gegen den BSI-Kriterienkatalog – durch Wirtschaftsprüfer, mit Bericht. Im Gesundheitswesen ist C5 gesetzlich gefordert, ISO allein reicht dort nicht.
Ja – § 393 SGB V unterscheidet nicht nach Größe. Sobald Gesundheitsdaten über einen Cloud-Dienst verarbeitet werden, braucht der Dienst ein C5-Testat. Ob und wie es Ihre konkrete Anwendung betrifft, klären wir gemeinsam mit Ihrer Datenschutz- oder Rechtsberatung.
Ja, auf Anfrage im Rahmen der Zusammenarbeit – dafür ist es da. Prüfen statt glauben.
Mehr als 3,99-€-Hosting, weniger als ein Datenschutzvorfall mit Gesundheitsdaten. Konkretes Angebot nach kurzem Gespräch über Ihren Schutzbedarf.
Schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder rufen Sie an: +49 6722 919 224 0.