Der Fall des Recyclingunternehmens Eu-Rec zeigt zwei unterschiedliche Folgen eines Cyberangriffs: Arbeitsabläufe können ausfallen und vertrauliche Daten können betroffen sein. Beides braucht eigene Vorsorge.
Der öffentlich berichtete Verlauf
it-daily berichtete am 28. April 2025, Eu-Rec habe nach einem am 7. April entdeckten Angriff Insolvenz angemeldet. Aufträge hätten wegen ausgefallener IT nicht bearbeitet werden können. Der Bericht nennt außerdem einen Datenschutzvorfall mit rund 200 betroffenen Kunden beziehungsweise Geschäftskontakten.
Das Unternehmen stand dem Bericht zufolge bereits vorher unter wirtschaftlichem Druck. Der Cyberangriff darf deshalb nicht ohne diese Ausgangslage betrachtet werden. Eine unabhängige technische Untersuchung des Vorfalls liegt diesem Beitrag nicht zugrunde.
Datensicherung löst nicht jede Folge
Eine Wiederherstellung kann verlorene oder verschlüsselte Daten zurückbringen. Bereits abgeflossene Informationen werden dadurch nicht zurückgeholt. Neben Backup und Wiederanlauf gehören deshalb Zugriffsbegrenzung, sichere Anmeldungen und ein geregelter Umgang mit Datenschutzvorfällen in die Planung.
Drei praktische Schritte
- Die wichtigsten Abläufe und ihre IT-Abhängigkeiten dokumentieren.
- Kontakt- und Entscheidungswege für einen Vorfall auch außerhalb ausgefallener Systeme verfügbar halten.
- Wiederherstellung und Ersatzverfahren im passenden Umfang üben.
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Redaktionell geprüft am 4. September 2026. Historischer Fall auf Grundlage der verlinkten Berichterstattung.